Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt ist jedes Bad in Deutschland, das von einer Kommune betrieben wird und der öffentlichen Nutzung zur Verfügung steht. Dabei spielt die Art des Bades (z. B. Hallen- oder Freizeitbad) und die Rechtsform (z. B. Eigenbetrieb oder GmbH) keine Rolle. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bäder, die von einem Mitglied der Jury gebaut wurden oder aktuell betrieben werden.

Ein Badbetreiber kann mehrere Bäder als Wettbewerbsbeiträge einreichen. Jedes Bad wird für sich bewertet. 

Da es sich bei dem Wettbewerb um das Bad als Institution handelt, ist die Teilnahme unabhängig vom Alter der Gebäudeanlage. Beurteilt wird die gegenwärtige Nutzung. Planungen können nicht in die Bewertung mit einfließen.

 Es ist zulässig, bereits bei anderen Auszeichnungs- oder Preisverfahren eingereichte oder prämierte Beiträge in den Wettbewerb einzubringen.

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