DIN EN 15288 "Schwimmbäder" ist seit 1. November 2008 auf dem Markt
Die neue europäische Schwimmbadnorm DIN EN 15288 "Schwimmbäder"; ist mit ihrem Teil 1 "Sicherheitstechnische Anforderungen an Planung und Bau" und dem Teil 2 "Sicherheitsanforderungen an den Betrieb" sind vom Deutschen Institut für Normung am 1. November 2008 veröffentlicht worden und somit in Deutschland in Kraft.
Auch wenn Normen allgemein nicht rechtlich verbindlich sind, ist zu vermuten, dass diese Norm in der Rechtsprechung eine hohe Relevanz erhalten wird. Dies legt der Titel mit dem Begriff "Sicherheitsanforderungen" nahe.
Deutsche Regelwerke bleiben gültig
Für die deutschen Planer und Betreiber von Bädern wird sich nur wenig ändern. In Deutschland gibt es traditionell gute und umfangreiche Regelwerke zu Bädern - nicht zuletzt die Merkblätter der Verbände des Badewesens und die KOK-Richtlinien für den Bäderbau. Viele der deutschen Vorgaben sind in die neue Norm eingeflossen, viele der dort definierten Anforderungen bleiben hinter den deutschen Vorgaben zurück. Dennoch ist es zu empfehlen, diese Norm zur Planung und zum Betrieb von Bädern heran zu ziehen.
Der neue Ansatz "Risikobeurteilung"
Die Risikobeurteilung, bestehend aus der Risikoeinschätzung und der Risikobewertung, bildet das Gerüst der neuen Norm und bietet den Verantwortlichen einen neuen Ansatz für ein sicheres Bad. Fast alle der in der Norm geforderten betrieblichen Maßnahmen sind heute schon der Stand der Planung des Betriebes von Bädern, die Risikobeurteilung zwingt aber zu einer eher systematischen Herangehensweise. Ziel ist es, eine "Sicherheitsphilosophie" in den Bäderbetrieben zu entwickeln, die nicht nur auf dem Papier existiert, sondern von allen Mitarbeitern gelebt wird.
Die DIN EN 15288 kann beim Beuth-Verlag (dort "15288" in das Suchfeld eingeben) in Berlin bezogen werden.
