Einspruchsfrist bis 30. September 2006
Die Ansaug-, Einsaug- oder Einklemmwirkung kann unter Umständen so stark sein, dass ein selbstständiges Befreien durch den Badegast nicht möglich ist. Bei mängelbehafteten Ansaug- und Ablaufanlagen kann es dazu kommen, dass ein Befreien der angesaugten Personen oder Gegenstände erst nach Abschalten der entsprechenden Pumpe und/oder der Belüftung der zugehörigen Rohrleitung möglich ist.
Folgen eines Unfalls an Ansaug-, Ablauf- und Zulauföffnungen können psychische Schockwirkungen, leichte bis schwere Verletzungen, Organschäden und -versagen, Hirnschäden und/oder Tod durch Ertrinken sein.
Das Merkblatt ist eine grundlegende Überarbeitung des Merkblattes „Sicherung von Abflussleitungen gegen Andruckkräfte“ aus dem Jahr 2003. Die Neufassung berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse aus dem Jahr 2005 und soll den Planern, Herstellern, Anlagenbauern und Betreibern die Unfallgefahren bewusst machen. Ergänzend werden Hinweise zur rechnerischen Auslegung und Konstruktion von Ansaug-, Ablauf- und Zulaufanlagen gegeben.
Angesichts des erheblichen Haftungsrisikos, das von nicht ordnungsgemäß ausgelegten Abflussöffnungen ausgeht, ist das Merkblatt 60.03 eine Pflichtlektüre für Betreiber und Planer.
Einspruchsfrist, Preis und Bestelladresse
Bei diesem Blaudruck handelt es sich um eine Entwurfsfassung, die gemäß den Grundsätzen für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen, einer am 30. September 2006 ablaufenden Einspruchsfrist unterliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einwände und Änderungswünsche bei der Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., Postfach 34 02 01, 45074 Essen, eingereicht werden, die dann in einem Einspruchsverfahren beraten werden.
