Kein Haftpflichtschutz beim Betrieb einer Naturbadeanlage (Schwimmteich) ohne Aufsicht

Kalt ist es draußen, und nichts liegt eigentlich ferner, als sich über den Badebetrieb in einem Freibad Gedanken zu machen. In vielen Kommunen denkt man gleichwohl an den nächsten Sommer, denn die Entscheidungen für Sanierungs-, Bau- oder Umbaumaßnahmen sind gefallen oder stehen vor der Tür. 

Immer häufiger kommen hier die Schwimm- und Badeteicheteiche ins Gespräch, und oft wird mit dem Argument der niedrigeren Betriebskosten geworben. Leider stützt sich diese Prognose häufig auf eine sehr fragwürdige Konstruktion:

Angeblich braucht man für einen Schwimmteich keine Wasseraufsicht und spart damit Personalkosten im Vergleich zum herkömmlichen Freibad. Das kann für den öffentlichen Badbetreiber aber böse ins Auge gehen.

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