Die neuen Sicherheitsregeln für Bäder sind da
Die "Sicherheitsregeln für Bäder", früher unter der Nummer 18.14, später als 1/111 bekannt, wurden von der "Projektgruppe Bäder" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter Mitwirkung des Bundesfachverbandes Öffentliche Bäder e. V. grundlegend überarbeitet.
Als BGR/GUV-R 108 "Betrieb von Bädern" wurde diese Regel mit Datum vom Juni 2009 nun veröffentlicht und ist für alle Badbetreiber ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Sicherheitsrelevante Änderungen gibt es vor allem bei den Sicherheitsmaßen von Sprunganlagen, bei denen künftig die DIN EN 13451 "Schwimmbadgeräte - Teil 10: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Sprungplattformen, Sprungbretter und zugehörige Geräte" anzuwenden ist. Damit kommt es übrigens endlich zu einer Vereinheitlichung dieser Sicherheitsmaße, bei denen bisher wahlweise die KOK-Richtlinien für den Bäderbau, die Europanorm, aber auch die FINA-Regeln mit unterschiedlichen Anforderungen herangezogen wurden. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Anwendung des Trennseils. Hier wurde die Aussage der Verbände des Badewesens übernommen.
Die neue Regel kann als PDF von der Website http://regelwerk.unfallkassen.de unter dem Menüpunkt "Regeln" heruntergeladen oder bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bestellt werden.
