Neue Belastungen für Badbetreiber?

Die DIN 19606 „Chlorgasdosieranlagen zur Wasseraufbereitung – Anlagenaufbau und Betrieb ist am 22.06.2009 als Entwurf erschienen.

 

Angeblich keine Teilvakuum-Chlorungsanlagen mehr in Deutschland

Chlorgasanlagen, die nach dem Teilvakuumprinzip arbeiten, finden nach Meinung der DIN–Verfasser in Deutschland keine Verwendung mehr. Sie werden normativ nicht mehr behandelt und dürfen damit künftig auch nicht mehr verwendet werden. Wir fragen: Ist das wirklich so, oder gibt es doch noch eine erhebliche Anzahl von Teilvakuumanlagen im Betrieb.

 

Investitionskosten oder Haftungsrisiko

Wenn diese Norm so in Kraft tritt und der Betreiber keine Änderung vornimmt, kann er in die Situation geraten, dass eine Anlage betrieben wird, die in den anerkannten Regelwerken der Technik keine Erwähnung mehr findet. Hierdurch könnten in einem Schadensfall haftungsrechtliche Nachteile nicht ausgeschlossen werden, auch dann, wenn die konkrete Abweichung nicht Ursache für den Schaden ist. Ganz abgesehen davon werden sich die deutschen Betreiber, wie schon 2006, dem Ansturm der Hersteller und Anlagenbauer ausgesetzt sehen. Von denen übrigens einige an dem vorliegenden Normentwurf fleißig mitgeschrieben haben.

 

 

Einspruch ist eingelegt

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat zum Entwurf der DIN 19606 (6/2009) einen Einspruch eingelegt. Nach Einschätzung der Gesellschaft befindet sich in Deutschland, insbesondere in größeren Freibädern, noch eine nennenswerte Anzahl von Chlorgasanlagen nach dem Teilvakuumprinzip in Betrieb. Im Einspruch hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen deshalb eine praxisgerechte Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren gefordert