Unglück Eissporthalle Bad Reichenhall

Im Zusammenhang mit dem Einsturz des Daches der Eissporthalle in Bad Reichenhall, die unmittelbar an das unbeschädigt gebliebene Hallenbad angrenzt, werden derzeit an viele Badbetreiber Fragen zur Sicherheit der Dächer von Hallenbädern gestellt. Hierzu einige Hinweise.

Die Sicherheit der Tragwerkkonstruktionen von Hallenbädern ist durch die statische Berechnung, deren Prüfung und örtliche Abnahme durch amtlich zugelassene Prüfstatiker gewährleistet. Die Lastannahmen sind durch die DIN 1055 bestimmt; diese berücksichtigt u. a. die standortspezifisch vorhandenen Anforderungen, wie z. B. aus Schneelast und tektonischen Einflüssen. Die zum Einsatz kommenden Baumaterialien müssen Bauartzulassung besitzen; Ausnahmen davon erfordern eine Einzelabnahme und lösen wiederkehrende Prüfungen aus, die mit der Baugenehmigung eine verpflichtende Auflage darstellen.

Beim Einsatz gebräuchlicher Tragwerksysteme in Hallenbädern aus Stahlbeton-, Stahl- oder Holzleim-Konstruktionen sind wiederkehrende Prüfungen nach unserem Kenntnisstand nicht vorgeschrieben. Allerdings bestehen in Einzelfällen Anforderungen an die Prüfung tragender Bauteile in chloridhaltiger Atmosphäre von Hallenbädern, worunter z. B. die Abhangkonstruktionen von Leichtdecken fallen können. 

Der Eigentümer/ Betreiber des Bades ist dessen ungeachtet dafür verantwortlich, dass die Standsicherheit nicht durch im Laufe der Zeit auftretende Bauschäden beeinträchtigt wird.

Die gesetzlichen Grundlagen sind in den Landesbauordnungen niedergelegt.