Neues von der Solarienverordnung:

Bundesumweltministerium hat überarbeiteten Entwurf veröffentlicht

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat unter dem Datum 23. August den nach den Anhörungsverfahren im Frühjahr überarbeiteten Entwurf der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung, UVSV) veröffentlicht. 

 

Der mittlerweile 3. Referentenentwurf der Solarienverordnung, der nach der Anhörung der beteiligten Kreise (Länder, Verbände, Fachkreise) zahlreiche textliche Änderungen (Konkretisierungen) aufweist, regelt die Anforderungen an den Betrieb von Geräten, den Einsatz von qualifiziertem Personal sowie die Informations- und Dokumentationspflichten der Betreiber. Der Entwurf basiert auf dem Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NiSG), das am 3. August 2009 in Kraft getreten ist. § 5 Abs. 2 NiSG ermächtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an den Betrieb von Anlagen nach § 3 NiSG zu bestimmen (siehe AB 07/09 S. 355, 10/09 S. 589 f. und 02/10 S. 77 f.).

 

Die Solarien-Verbände Bundesfachverband Sonnenlicht-Systeme e. V. (SLS) und Förderverein Sonnenlicht-Systeme e. V. (FVS), beide mit Sitz in Stuttgart, haben am 8. September in ihrem Rundschreiben 8/2010 den 3. Referentenentwurf bewertet und detailliert die Veränderungen aufgelistet. Das Rundschreiben finden Sie hier.

 

Der Entwurf zur Solarienverordnung kann hier runtergeladen werden.