(Ex-) Bäderchef nun doch verurteilt

Am 1. Juni 2003 ertrank in einem Dortmunder Freibad der 14-jährige Mohamed, weil er beim Tauchen mit einem Bein in den Sog eines ungesicherten Abflussrohres geriet und sich aus diesem nicht mehr befreien konnte. In der ersten Instanz machte das Amtsgericht Dortmund allein den Schwimmmeister für diesen Unfall verantwortlich und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2250 Euro. Der damaligen Geschäftsführer der Betreibergesellschaft "Bad und Sport", Michael Libor, wurde dagegen freigesprochen. Der Amtsrichter der ersten Instanz hatte damals argumentiert: „Man muss auch mal ein gewisses Vertrauen in seine Mitarbeiter haben.”