Verhalten bei Unfällen im Bad
Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen, einem durchdachten Personaleinsatz und dem ständigen Training der Rettungsfähigkeit, der ersten Hilfe sowie der Herz-Lungen-Wiederbelebung ist ein Unfall nicht auszuschließen.
In einem solchen Fall muss das Personal schnell und sicher handeln und darf nicht in Panik geraten. Der nachfolgende Leitfaden für das Verhalten bei Unfällen soll einen Beitrag dazu leisten, solche Situationen zu beherrschen. Er befasst sich weniger mit der eigentlichen Rettung und Erste-Hilfe-Leistung, da vorausgesetzt wird, dass das Aufsichtspersonal über diese Kenntnisse verfügt, als vielmehr mit dem Absetzen des korrekten Notrufs und weiterer begleitender Maßnahmen.
Der Leitfaden dient der regelmäßigen Unterweisung des Personals und sollte z. B. in Aufsichtskabinen, im Kassenraum, im Personalaufenthaltsraum und bei allen Telefonapparaten greifbar sein.
Es handelt sich um ein Muster, das auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden muss.
Diese Aussage wurde vom Arbeitskreis Schwimmbadpersonal des Ausschusses Bäderbetrieb, in dem die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., der Bundesfachverband Öffentliche Bäder e. V. und der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister e. V. vertreten sind, erarbeitet.
Leitfaden für das Verhalten bei Unfällen im Bad
