Im AB 01/2021 (siehe Seite 8 ff.) hat Baris Gök, Referent Finanzen und Steuern beim Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) dargestellt, inwieweit Bäderbetriebe die November-/Dezemberhilfe der Bundesregierung in Anspruch nehmen können und was sie bei der Antragstellung beachten müssen.
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