Wettbewerb „Public Value Award für das öffentliche Bad“ ausgelobt!
Der Startschuss ist gefallen: Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen lobt einen neuen und neuartigen Wettbewerb für den Badbetreiber aus, den „Public Value Award für das öffentliche Bad“.
Der Public Value Award 2010 bietet Ihnen als Badbetreiber erstmalig eine Plattform, Ihr Bad in seiner ganzheitlichen Ausrichtung als öffentliche Institution darzustellen und sich mit dem vielfältigen Leistungsspektrum, dem Sie damit gerecht werden, auch öffentlich zu profilieren.
Finanznöte der Stadt oder der Gemeinde, die „Ihr“ Bad betreibt, bestimmen zunehmend dessen Wohl und Wehe und damit Ihren täglichen Handlungsspielraum. Dabei wissen Sie, dass die Mehrheit der Bevölkerung das öffentliche Bad für wichtig erachtet und ein Angebot „für alle“, für die ganze Gesellschaft, erwartet. Die Idee des Public Value setzt dem eindimensionalen Finanzdiktat eine mehrdimensionale Beurteilung einer öffentlichen Einrichtung entgegen, eben eine möglichst breite gesellschaftliche Wertschöpfung. Den Public Value eines öffentlichen Bades in den Fokus zu nehmen, heißt, den Blickwinkel im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu ändern. Stellen Sie sich vor, kommunalpolitischen Entscheidern liegen plötzlich handfeste Argumente – etwa eine Auszeichnung – für das gesellschaftlich wertvoll (nicht für das defizitär) operierende Bad vor ...
Der Public Value Award würdigt herausragende Leistungen in den vier Bereichen Gesundheit, Genuss, Gemeinschaft und Effizienz. Dahinter steht das Motto „Aktivsein für die ganze Gesellschaft“. Sie wissen am besten, was Ihr Bad zu den einzelnen Wertbeiträgen leistet und müssen jetzt kurzzeitig „aktiv sein“, um uns dieses mitzuteilen.
Machen Sie mit!
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"Wir sind Deutsche Gesellschaft ..."
Seit dem 4. Januar 2010 ist es offiziell: Der Name "Bundesfachverband Öffentliche Bäder e. V. (BÖB)"; hat aufgehört zu existieren. Seit 1897 war dieser Name verbunden mit dem guten Ruf als der Fach- und Interessenverband für die deutschen Schwimmbadbetreiber. Aber es ist nur der Name verschwunden, den Verband gibt es noch, und zwar stärker als je zuvor. Die "neue" Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. mit aktuell 1234 Mitgliedern, ist nun im Vereinsregister eingetragen und künftig die Interessenvertreterin für alle Belange des deutschen Badewesens. Unter den Mitgliedern finden sich nicht nur 802 Badbetreiber sowie die Planer und Hersteller, sondern auch die großen Verbände des Badewesens, z. B. der Deutsche Saunabund e. V. oder die DLRG. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen für die deutschen Bäder eine sinnvolle Konzentration der Kräfte.
Wir stellen zur Zeit alle Medien auf den neuen Namen um, aber es werden natürlich immer noch Publikationen (z. B. Merkblätter) mit der alten Bezeichnung weiter existieren. Künftig gilt aber: Wo "Bundesfachverband Öffentliche Bäder e. V. (BÖB)" draufsteht, ist "Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. "drin.
Beschwerden im Bad: Ärgernis oder Chance?
Die Auseinandersetzung mit Beschwerden im Bad trifft selbst den kundenorientiertesten Bäderbetrieb. Aber: Wie damit umgehen? In aller Regel fühlen sich Betrieb und Personal kritisiert und gehen in Abwehrhaltung. Doch sollte man Beschwerden der Kunden nicht auch als Chance begreifen?
Viele Beschwerden enthalten wertvolle Hinweise für den Betrieb. Hinweise, denen oft ohne großen (finanziellen) Aufwand nachgegangen werden kann. Gleichwohl bleiben Negativwirkungen für den Bäderbetrieb oft nicht aus:
Der Badegast
· meidet Ihr Bad und geht zur Konkurrenz
· macht seine Unzufriedenheit im Internet publik
· wendet sich an Presse und Fernsehen
· geht in Extremfällen gerichtlich gegen den Bäderbetrieb vor.
Das Seminar Beschwerdemanagement (16. + 17. März 2010 in Heidelberg) informiert über die Grundlagen, verschiedenen Aspekte und Chancen des Beschwerdemanagements in Bäderbetrieben als wichtiges Instrument der Kundenorientierung. Ein gut organisiertes Beschwerdemanagement ist jedem Betrieb in Bezug auf Imagestärkung, Kundenbindung, Qualitätsverbesserung und Kostenminimierung nützlich. Beugen Sie durch gut geschultes Personal den negativen Folgen von Beschwerden vor!
Weitere Informationen gibt es hier…
Neue Belastungen für Badbetreiber?
Die DIN 19606 „Chlorgasdosieranlagen zur Wasseraufbereitung – Anlagenaufbau und Betrieb ist am 22.06.2009 als Entwurf erschienen.
Angeblich keine Teilvakuum-Chlorungsanlagen mehr in Deutschland
Chlorgasanlagen, die nach dem Teilvakuumprinzip arbeiten, finden nach Meinung der DIN–Verfasser in Deutschland keine Verwendung mehr. Sie werden normativ nicht mehr behandelt und dürfen damit künftig auch nicht mehr verwendet werden. Wir fragen: Ist das wirklich so, oder gibt es doch noch eine erhebliche Anzahl von Teilvakuumanlagen im Betrieb.
Investitionskosten oder Haftungsrisiko
Wenn diese Norm so in Kraft tritt und der Betreiber keine Änderung vornimmt, kann er in die Situation geraten, dass eine Anlage betrieben wird, die in den anerkannten Regelwerken der Technik keine Erwähnung mehr findet. Hierdurch könnten in einem Schadensfall haftungsrechtliche Nachteile nicht ausgeschlossen werden, auch dann, wenn die konkrete Abweichung nicht Ursache für den Schaden ist. Ganz abgesehen davon werden sich die deutschen Betreiber, wie schon 2006, dem Ansturm der Hersteller und Anlagenbauer ausgesetzt sehen. Von denen übrigens einige an dem vorliegenden Normentwurf fleißig mitgeschrieben haben.
Einspruch ist eingelegt
Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat zum Entwurf der DIN 19606 (6/2009) einen Einspruch eingelegt. Nach Einschätzung der Gesellschaft befindet sich in Deutschland, insbesondere in größeren Freibädern, noch eine nennenswerte Anzahl von Chlorgasanlagen nach dem Teilvakuumprinzip in Betrieb. Im Einspruch hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen deshalb eine praxisgerechte Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren gefordert
Zur Vorbereitung der Einspruchsverhandlung möchte die Gesellschaft eine Statistik über die Anzahl der zurzeit noch existierenden Chlorungsanlagen nach dem Teilvakuumprinzip erstellen. Die Gesellschaft bittet daher Betreiber von Chlorgasanlagen um die Teilnahme an einer kurzen Befragung.
