ÜÖBV-Report 2012 Teil 1 ab sofort erhältlich
Die Befragung zum Überörtlichen Betriebsvergleich Bäderbetriebe (ÜÖBV) 2012 Teil 1 ist abgeschlossen. In dieser Kurzbefragung ging es in erster Linie darum, einen groben Überblick über das Verhältnis der Kosten zu den Erlösen zu gewinnen. Die 139 Teilnehmer, die ihre Daten zur Verfügung gestellt haben, erhielten bereits den Report kostenlos.
Wenn auch Sie anhand verschiedener Kennwerte – Betriebsergebnis und Kostendeckungsgrad, aber auch Erlöse, Kosten und Zuschuss je Besuch – die Wirtschaftlichkeit des eigenen Bades beurteilen wollen, dann können Sie den Report ab sofort zum Preis von 150 € bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) per E-Mail (u.rueger@baederportal.com) bestellen.
Fünf neue Richtlinien von TA und ABB
Der Technische Ausschuss (TA) und der Ausschuss Bäderbetrieb (ABB) haben während ihrer Sitzung am 18. April in Hof fünf neue Richtlinien als Entwurfs-Fassungen, also als Blaudrucke, verabschiedet.
Bei den folgenden Blaudrucken handelt es sich um Entwurfs-Fassungen, die gemäß den Grundsätzen für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), Essen, einer am 12. August 2013 ablaufenden Einspruchsfrist unterliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einsprüche oder Kommentare bei der DGfdB-Geschäftsstelle eingereicht werden, die dann in einem Einspruchsverfahren beraten werden.
Einsprüche und Kommentare können ausschließlich auf einem vorgegebenen Formblatt eingereicht werden, das als Word-Dokument auf www.baederportal.com unter dem Menüpunkt „Regelwerk“ zum Download zur Verfügung gestellt wird. Die Einsprüche sind per E-Mail oder Post (Posteingang) an die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (Adresse: siehe unten), Andrea Brettschneider, a.brettschneider@baederportal.com, zu schicken.
Richtlinie DGfdB R 25.03 "Beckenabdeckung in Bädern"
Richtlinie DGfdB R 65.11 "Anforderungen an die Wasseraufbereitung von Floatinganlagen - Anforderungen an die Konstruktion"
Richtlinie DGfdB R 94.14 "Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen"
Richtlinie DGfdB R 94.04 "Reinigung und Desinfektion in Bädern"
Richtlinie DGfdB R 94.12 "Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Naturbädern während des Badebetriebes"
Preise und Bestelladresse
Die Preise der Richtlinien im Einzelnen:
Richtlinie DGfdB R 25.03 "Beckenabdeckung in Bädern"; 12,00 €
Richtlinie DGfdB R 65.11 "Anforderungen an die Wasseraufbereitung von Floatinganlagen - Anforderungen an die Konstruktion"; 12,00 €
Richtlinie DGfdB R 94.14 "Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen"; 15,00 €
Richtlinie DGfdB R 94.04 "Reinigung und Desinfektion in Bädern"; 15,00 €
Richtlinie DGfdB R 94.12 "Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Naturbädern während des Badebetriebes"; 12,00 €
Sämtliche Richtlinien können bei der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., Postfach 34 02 01, 45074 Essen, Telefax: 02 01 / 8 79 69-20, E-Mail: u.rueger@baederportal.com, bestellt werden. DGfdB-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 50 %.
KOK-Richtlinien für den Bäderbau sind eingetroffen
Die 5. Auflage der "KOK-Richtlinien für den Bäderbau" des Koordinierungskreises Bäder - in der Fachwelt allgemein als "KOK-Richtlinien" bekannt - hat 222 Seiten mit 43 Abbildungen und 52 Tabellen, ist in Leinen gebunden und zum Einzelpreis von 98,00 Euro zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer erhältlich. Diese Auflage der "KOK-Richtlinien für den Bäderbau" stellt die umfangreichste Überarbeitung in der über dreißigjährigen Geschichte dieses Fachbuches dar. Zunächst mussten natürlich alle in den gut zehn Jahren seit dem Erscheinen der 4. Auflage festgestellten Veränderungen in deutschen und internationalen Normen, in Richtlinien oder vergleichbaren technischen Regelwerken berücksichtigt werden. Darüber hinaus war es aber auch erforderlich, bestimmte Themenbereiche besonders herauszuarbeiten, um eine in die Zukunft gerichtete Planung von Bädern zu fördern.
Die "KOK-Richtlinien für den Bäderbau“ erhalten Sie hier:
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.
Postfach 34 02 01
45074 Essen
Telefax: 02 01 / 8 79 69-20
E-Mail: u.rueger@baederportal.com
Machen Sie auf Ihre Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. aufmerksam!
Gern können Sie als Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. unsere Logos herunterladen, auf Ihrer Internetseite einbinden und auf www.baederportal.com verlinken. Die Logos liegen als jpg-Datei (mit weißem Hintergrund) und als png-Datei (mit transparentem Hintergund) vor.
Optimaler Personaleinsatz dank effizienter Dienstplangestaltung
Bei der Gestaltung von Dienstplänen ist neben den örtlichen, baulichen und organisatorischen Gegebenheiten vor allem die Beachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen unerlässlich. Welche Anforderungen müssen beachtet werden, um Mitarbeiter möglichst rechtssicher einzusetzen? Wie bindet man alle Aspekte praktisch in die Gestaltung ein?
Das Seminar 1377 "Training in der Gestaltung von Schichtplänen in Bäderbetrieben" am 25. Juni 2013 in Fulda richtet sich an Mitarbeiter/innen der Bäderverwaltungen sowie an Betriebsleiter/innen und bietet den Teilnehmenden Informationen und Hilfestellungen in kompakter Form, abgerundet durch eine ausführliche Seminar-Dokumentation.
Zukunftsperspektiven der öffentlichen Bäder in Deutschland - Teil 1: „Wertschöpfer” Öffentliches Bad in Zeiten knapper Finanzen der Kommunen
Wegen der großen Nachfrage stellen wir den Artikel zum Thema „Wertschöpfer” Öffentliches Bad in Zeiten knapper Finanzen der Kommunen aus der Artikelserie „Zukunftsperspektiven der öffentlichen Bäder in Deutschland“ auf Anfrage auch Nicht-Mitgliedern frei zur Verfügung. Senden Sie dazu bitte eine E-Mail an e.pape@baederportal.com.
Den vollständigen Artikel können unsere Mitglieder und Abonnenten wie immer online in unserer Artikeldatenbank einsehen und downloaden.
Keramische Beckenauskleidungen - Ablösungen und ihre Ursachen
In der Juni-Ausgabe der Fachzeitschrift AB Archiv des Badewesens finden Sie einen Artikel zum Thema "Keramische Beckenauskleidungen - Ablösungen und ihre Ursachen". Lesen Sie hier den Anlauftext dieses Artikels von Dipl.-Ing. Hans Günter Marx, Sachverständiger für Schäden an Konstruktionen mit keramischen Belägen, Abdichtungen und Belägen im Schwimmbadbau sowie Industriebelägen, Perl.
Keramische Fliesen und Platten sind ein traditionelles und seit ca. 120 Jahren wegen ihrer physikalischen und chemischen Widerstandsfähigkeit bevor zugtes bzw. häufig verwendetes Material zur Auskleidung von Schwimmund Badebecken sowie zur Herstellung von Bodenbelägen und Wandbekleidungen in angrenzenden Funktionsbereichen. Hinzu kommt, dass sie heute eine Fülle gestalterischer Möglichkeiten bieten. Leider kommt es trotz im Allgemeinen bewährter und in „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ geregelter Konstruktionen, (jedoch auch neuer) Materialien und Verlegeverfahren nach ihrer Fertigstellung oder im Laufe ihrer Nutzung zu Schäden, deren Ursachen sowohl in den Eigenschaften der verwendeten Stoffe als auch in Einflüssen der Ausführung (z. B. in sich ständig beschleunigendem Bauverlauf), der Konstruktion oder in der ggf. unsachgemäßen Nutzung (z. B. falsche Reinigung) liegen können.
In dieser ersten von vier geplanten Veröffentlichungen soll insbesondere auf – leider häufiger auftretende Ablösungen keramischer Fliesen oder Platten in Becken eingegangen werden. Diese treten bevorzugt an Beckenböden – und seltener an Wänden – auf und sind häufig mit mehr oder weniger deutlich ausgebildeten Aufwölbungen verbunden.
Ausrichtung der Sprunganlage
In den vergangenen Tagen gab es Pressemeldungen, nach denen Sprunganlagen, die nicht genau nach Norden ausgerichtet sind, nach einer EU-Richtlinie nicht mehr erlaubt sein sollen. Diese Aussage trifft nicht zu. Es gibt keine Europäische Bestimmung oder Verordnung zu Sprunganlagen, sondern eine europäische Norm, die nach den Statuten des CEN in eine deutsche Norm überführt wurde, die DIN EN 13451, Teil 10 „Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Sprungplattformen, Sprungbretter und zugehörige Geräte“. Die ist auch nicht neu, sondern von 2004. Eine Norm ist eine anerkannte Regel der Technik, daher nicht zwingend verbindlich.
Sie wird bei Sicherheitsfragen aber in Streitfällen bei Gericht herangezogen. In Normen wird immer zwischen normativen Vorgaben („muss“) und Empfehlungen („sollte“, Anmerkung) unterschieden. In der DIN EN 13451-10 steht: „In Europa sollten Sprunganlagen im Freien nach Norden gerichtet sein.“ Das ist eine Empfehlung, eine Veränderung oder Sperrung von Sprunganlagen, die z. B. nach Osten ausgerichtet sind, ist also für den "normalen Badebetrieb" nicht erforderlich. Die Empfehlung ist mit großer Wahrscheinlichkeit aus Richtung des Schwimmsports in diese Norm gekommen, denn für Wettkämpfe ist die Blendungsfreiheit sicherlich wichtig.
Wasserhygiene versus Calcitsättigung
In der Mai-Ausgabe der Fachzeitschrift AB Archiv des Badewesens finden Sie einen Artikel zum Thema "Wasserhygiene versus Calcitsättigung - Einfluss von Schwimm - und Badebeckenwasser auf zementhaltige Werkstoffe". Lesen Sie hier den Anlauftext dieses Artikels von Dr. Dirk P. Dygutsch, Dr. Nüsken Chemie GmbH, Kamen, und Dipl.-Ing. Alexander Reuß, Ospa Apparatebau Pauser GmbH & Co. KG, Mutlangen.
Schwimm- und Badebeckenwasser muss gemäß den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 37 Abs. 2 IfSG) so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Hierzu ist eine permanente Aufbereitung und Desinfektion des Beckenwassers nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unumgänglich. Dabei kommt es infolge der Nutzung und durch den Einsatz der erforderlichen Chemikalien gegenüber dem als Füllwasser verwendeten Leitungswasser unweigerlich zu einer Veränderung der Eigenschaften und der Zusammensetzung des Beckenwassers. Im vorliegenden Artikel werden die entscheidenden Faktoren benannt und deren Auswirkungen auf Materialien und Baustoffe aufgezeigt. Dazu wird insbesondere der Einfluss der Wasseraufbereitung auf die Säurekapazität und das damit verbundene Kalk-Kohlen Schwimm- und Badebeckenwasser muss gemäß den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 37 Abs. 2 IfSG) so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Hierzu ist eine permanente Aufbereitung und Desinfektion des Beckenwassers nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unumgänglich. Dabei kommt es infolge der Nutzung und durch den Einsatz der erforderlichen Chemikalien gegenüber dem als Füllwasser verwendeten Leitungswasser unweigerlich zu einer Veränderung der Eigenschaften und der Zusammensetzung des Beckenwassers. Im vorliegenden Artikel werden die entscheidenden Faktoren benannt und deren Auswirkungen auf Materialien und Baustoffe aufgezeigt. Dazu wird insbesondere der Einfluss der Wasseraufbereitung auf die Säurekapazität und das damit verbundene Kalk-Kohlen-säure-Gleichgewicht beleuchtet.
Den vollständigen Artikel können unsere Mitglieder und Abonnenten online in unserer Artikeldatenbank einsehen und downloaden.
Geplante bundesweite Kampagne zur Förderung des Schwimmens – „Schwimmkampagne 2013“
Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. ist derzeit in vielversprechenden Gesprächen zur Beteiligung der deutschen Badbetreiber sowohl am „Aktionsbündnis Prävention“ als auch an Deutschlands größter Gesundheitsinitiative „Deutschland bewegt sich!“. Wir haben jetzt die Chance, unter dem Dach einer bundesweiten Kampagne mit dem Schwerpunkt „Familie“ Impulse zur Förderung des Schwimmens zu geben bzw. für die Angebote der deutschen Badbetreiber zu werben. Das Projekt ist gekennzeichnet durch hervorgehobene Präsenz in vielen bundesweiten Medien und viele Aktionen vor Ort. Die Kampagne soll mit einem „Kick-Off“ am 15. Mai 2013, dem „Internationalen Tag der Familie“, beginnen und bis August 2013 laufen.
Für die weitere Planung und Umsetzung benötigt die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. in einem ersten Schritt Ihre Unterstützung mittels eines kurzen Online-Fragebogens, um dessen Ausfüllung bis spätestens zum 22. April 2013 wir herzlich bitten.
Hier finden Sie darüber hinaus detailliertere Projektinformationen unseres stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, Dr. Klaus Lipinsky, der als Vorstandsbeauftragter der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. das Projekt „Schwimmkampagne 2013“ koordiniert.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung für dieses Vorhaben, mit dem große Chancen für die öffentlichen Bäder in Deutschland verbunden sind.
Umfangreicher Stellenmarkt in der aktuellen AB-Ausgabe 03/2013
Bitte beachten Sie unseren sehr umfangreichen Stellenteil in der März-Ausgabe unserer Fachzeitschrift AB Archiv des Badewesens. Für unsere Mitglieder und Abonnenten ist der Stellenmarkt bereits jetzt hier einsehbar. Weitere Stellenzeigen finden Sie in unsererm offenen Stellenmarkt, der für alle Besucher unserer Internetseite einsehbar ist.
Sie haben Interesse, in unserem geschlossenen / offenen Stellenmarkt eine Anzeige zu platzieren? Dann kontaktieren Sie Frau Annegret Jähner.
Annegret Jähner
Stellenanzeigen und Vertrieb
Haumannplatz 4, 45130 Essen
Telefon: 02 01 / 8 79 69-18
Telefax: 02 01 / 8 79 69-21
E-Mail: a.jaehner@baederportal.com
Neufassung der Norm DIN 19 643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser”
In der März-Ausgabe der Fachzeitschrift AB Archiv des Badewesens finden Sie einen Artikel zum Thema "Neufassung der Norm DIN 19 643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser”". Lesen Sie hier den Anlauftext dieses Artikels von Dr. Ernst Stottmeister, Umweltbundesamt, Bad Elster, Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Schwimmbeckenwasser“.
Der DIN-Arbeitsausschuss „Schwimmbeckenwasser“ wurde im April 2005 neu gegründet. Das DIN Deutsche Institut für Normung e. V. berief 29 Mitglieder und fünf ständige Gäste als Experten in den paritätisch zusammengesetzten Ausschuss und übertrug ihm die Aufgabe, die Norm DIN 19 643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ zu novellieren und an den aktuellen Kenntnis- und Entwicklungsstand anzupassen.
Die Norm besitzt einen besonderen Stellenwert. Einerseits beschreibt sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik der Beckenwasseraufbereitung als Verfahrenskombinationen, die prak tisch ausreichend erprobt, wissenschaftlich gesichert und von der Mehrheit der Fachleute anerkannt sind. Andererseits besitzt die DIN 19 643 folgenden wichtigen gesundheitlichen Aspekt: Bei all den Bädern, die normgerecht gebaut und in denen die Wasseraufbereitung nach der Norm DIN 19 643 erfolgt, kann davon ausgegangen werden, dass eine hygienisch einwandfreie Wasserbeschaffenheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes § 37 Abs. 2 erreicht werden kann. Hinzu kommt, dass einer Umfrage des Umweltbundesamtes zufolge 98,7 % aller Gesundheitsämter in Deutschland bei der praktischen Umsetzung ihres gesetzlichen Überwachungsauftrages von öffentlichen und gewerblich genutzten
Bädern mit der Norm DIN 19 643 arbeiten. Von daher wird der Beachtung
dieser Norm beim Bau und Betrieb von Schwimm- und Badebeckenanlagen zusätzlicher Nachdruck verliehen.
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Machbarkeitsstudie und Lebenszykluskostenrechnung
In der Februar-Ausgabe der Fachzeitschrift AB Archiv des Badewesens finden Sie einen Artikel zum Thema "Machbarkeitsstudie und Lebenszykluskostenrechnung - Analyse zum Hallenbad Dachau". Lesen Sie hier den Anlauftext dieses Artikels von M. Arch., Architekt und Projektsteuerer Christian Scharlau und M. A. (arch.) Anja Rosen, agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren.
Zur Entscheidungsfindung für den Umgang mit ihrem sanierungsbedürftigen Hallenbad hatten die Stadtwerke Dachau nicht nur eine Machbarkeitsstudie mit einem Kostenvergleich von Neubau und Sanierung in Auftrag gegeben, sondern auch eine Lebenszykluskostenanalyse über die bei beiden Varianten zu erwartenden Folgekosten der nächsten 30 Jahre. Das Ergebnis zeigt deutlich, dass bei einem hoch gradig sanierungsbedürftigen Hallenbad ein Neubau oft der bessere Weg ist.
Sanierung oder Neubau – Wie kann die Entscheidungsfindung aussehen?
M. Arch., Architekt und Projektsteuerer Christian Scharlau, agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren Das Hallenbad in Dachau ist ein typisches Bad der 1960er und 1970er Jahre, wie es tausendfach überall in Deutschland in dieser Zeit errichtet wurde. Heute, 30 bis 40 Jahre später, leiden die Stadtwerke Dachau, wie viele andere öf fentliche Badbetreiber auch, unter einem großen Sanierungsstau und den hohen Zuschusskosten für den Betrieb ihres alten Hallenbades. Aus diesem Grund müssen sich auch die Stadt Dachau und die stadteigenen Stadtwerke als Betreiber des Bades mit dem Gedanken einer Grundinstandsetzung oder ei nes Neubaus auseinandersetzen.Dabei gilt es zuerst, die Antwort auf die Frage, welcher Weg der bessere ist, zu klären – Sanierung oder Neubau.
Um diese wichtige Frage zu beantworten, braucht man eine Entscheidungsgrundlage. Eine tragfähige Entscheidungsgrundlage bedeutet aber, mehr als nur die Kosten für eine Grundsanierung zu ermitteln und diesen die Kosten für einen Neubau gegenüberzustel len, um dann zu sehen, welche Variante die teurere ist. In die Entscheidungsfindung sollten auch die Betriebskosten einbezogen werden, da sie besonders im Bereich Bäderbau eineim mens wichtige Rolle spielen. Da ein Badbetreiber in der Regel nicht in der Lage ist, diese Grundlagen aus eigener Kraft zu erarbeiten, haben auch die Stadtwerke Dachau hierfür einen ex ternen Dienstleister gesucht und das Büro agn aus Ibbenbüren mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und einer Lebenszykluskostenanalyse beauftragt. Die besondere Aufgabe für agn bestand darin, neben der Sanierung des bestehenden Bades und einem Planungskonzept mit Kostenschätzung für einen Hallenbadneubau auch die Lebenszykluskosten sowohl für die Sanierungs als auch für die Neubauvariante über einen Zeitraum von 30 Jahren zu ermitteln. Ziel der Machbarkeitsstudie und der Lebenszykluskostenanalyse war es, eine Entscheidungsgrundlage für die Ausrichtung des Badangebots der Stadt Dachau in den nächsten drei bis vier Jahrzehnten zu schaffen.
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Anforderungen an den AOX bei der Indirekteinleitung von Filterspülabwasser aus Schwimmbädern
In der Januar -Ausgabe der Fachzeitschrift AB Archiv des Badewesens finden Sie einen Artikel zum Thema "Anforderungen an den AOX bei der Indirekteinleitung von Filterspülabwasser aus Schwimmbädern". Lesen Sie hier den Anlauftext dieses Artikels von Dr. Meike Kramer, RheinEnergie AG, Köln, Dr. Eckhard Dammann, Hamburger Wasserwerke GmbH, Hamburg, Jörg Rosbach, BäderBetriebe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main, Eberhard Wistuba, ETC GmbH, Burgau, Jürgen Elgg, Wassertechnik Wertheim GmbH & Co. KG, Wertheim, Stefan Mersmann, btplan GmbH, Essen, Dr. Siegfried Voran, Ingenieurbüro Gansloser GmbH, Hannover, Dr. Klaus Hagen, Veolia Water Solutions & Technologies VWS Deutschland GmbH, Bayreuth, und Dr. Nicole Riedle, Balneatechnik GmbH, Wiesbaden.
Der Anhang 31 der Abwasserverordnung (AbwV) fordert auch bei Indirekteinleitung eine Maximalkonzentration von 0,2 mg/l AOX (adsorbierbare organisch gebundene Halogene) im Filterspülabwasser in einer zufällig während der Filterspülung entnommenen Stichprobe. Bei Überschreitung sind Badbetreiber vielerorts mit der unmittelbaren Forderung einer aufwändigen Nachaufbereitung konfrontiert. Das folgende Positionspapier soll Badbetreibern und Umweltbehörden zusätzliche Bewertungskriterien für eine realistischere Einstufung der resultierenden AOX-Belastung des eingeleiteten Abwassers, die letztlich gewässerrelevant werden könnte, an die Hand geben.
In diesem Zusammenhang wird die Entnahme einer modifizierten Mischprobe1) ebenso empfohlen wie die Berücksichtigung des feststoffgebundenen AOX-Anteils, der in der Kläranlage zurückgehalten werden kann. Anhang 31 der AbwV gilt u. a. für Abwasser, dessen Schadstofffracht aus Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm und Badebeckenwasser stammt und dessen Volumenstrom mehr als 10 m3/Woche beträgt. Hierbei wird für die Direkt und Indirekteinleitung eine Anforderung von 0,2 mg/l AOX in einer unfiltrierten Stichprobe gestellt. Diese Anforderung gilt für alle Anlagen, die nach dem 1. August 2002 in Betrieb sind. Die Festlegung des AOX-Wertes orientiert sich allerdings nicht an der Qualität des Filterspülabwassers, sondern an der technischen Leistungsfähigkeit zusätzlich zu installierender Abwasser-Reinigungsanlagen.
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ÜÖBV 2011 Teil II ist ab sofort erhältlich
Sie möchten beispielsweise wissen, wie hoch der durchschnittliche Kostendeckunggrad für Hallenbäder ist? Dann nutzen Sie jetzt die Chance, und bestellen Sie den Überörtlichen Betriebsvergleich Bäderbetriebe (ÜÖBV) 2011 Teil II, der von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., erstellt worden ist.
Durch den ÜÖBV gelangen Sie an Informationen z. B. zu den Themen Finanzen (Erlöse, Kosten, Kostendeckungsgrad usw.), Personal (Personalkosten, -stunden, -kennzahlen usw.) und Verbräuche (Heizenergie, Wasser, Strom usw.). Neben dem gebundenen Report erhalten Sie zusätzlich das Auswertungsprogramm "BadAnalyse" mit allen Zahlen seit 2001! Mit Hilfe dieses Programms haben Sie die Möglichkeit, durch eigene Selektionen Kennzahlen und Zeitreihen zu erstellen.
Hier können Sie den ÜÖBV-Report Teil II ab sofort bestellen. Teilnehmer des ÜÖBV 2011 erhalten die Auswertung zum Preis von 100 €; Nichtteilnehmer zahlen 300 €.
Entwicklungen im Vergaberecht

In der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift AB Archiv des Badewesens finden Sie einen Artikel zum Thema "Entwicklungen im Vergaberecht". Lesen Sie hier den Anlauftext dieses Artikels von Rechtsanwalt Lars Robbe, Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft, Berlin.
Die vergaberechtliche Rechtsprechung ist stetig im Wandel. Auch für kommunale Badbetreiber oder Badbetreiber, die mit Fördermitteln agieren, sind diese Entwicklungen von großer Bedeutung. An diesen Entwicklungen messen sich sowohl die tägliche Vergabepraxis als auch die Rechtssicherheit von Vergabeverfahren und Auftragsvergaben. Neben der Gefahr zeitaufwändiger Nachprüfungsverfahren und unwirksam geschlossenen Verträgen kann Badbetreibern mit geförderten Projekten bei Vergaberechtsverstößen die Rückzahlung der Fördermittel drohen. Nachfolgend soll auf einige neuere Entscheidungen und Tendenzen hingewiesen werden, deren Beachtung von einiger Bedeutung sein kann.
Strenge Anforderungen an Bietergemeinschaften In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Zusammenschlüssen von Unternehmen
aus derselben Branche zu Bietergemeinschaften bestätigt und konkretisiert (Beschluss vom 9. November 2011 – Vergabesenat des OLG Düsseldorf 35/11).
Den vollständige Artikel können unsere Mitglieder und Abonnenten online in unserer Artikeldatenbank einsehen und downloaden.
Bestand der Öffentlichen Bäder in Deutschland höher als bisher ermittelt
In der November-Ausgabe der Fachzeitschrift AB Archiv des Badewesens finden Sie einen Artikel zum Thema "Bestand der Öffentlichen Bäder in Deutschland höher als bisher ermittelt". Lesen Sie hier den Anlauftext dieses Artikels von Dr. Christian Ochsenbauer, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen.
Am 10. Oktober wurden die Besucher der Fachtagung „Öffentliche Bäder“/ Themenkreis „Bäderbetrieb“ im Rahmen des Kongresses für das Badewesen zur interbad 2012 in Stuttgart Zeugen einer Präsentation, die in Fachkreisen noch für angeregte Diskussionen sorgen dürfte. In Stuttgart erfuhr das Publikum nämlich exklusiv und vorab die Ergebnisse der Studie zum „Wirtschaftsfaktor Sportstätte“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), und zwar zum Teilbereich „Bäder“, die am 8. November offiziell in Berlin vorgestellt wird. Hochinteressante und durchaus auch brisante Kernbotschaft: Es gibt derzeit ca. 7000 (bzw. ca. 7500, wenn Hallenfreibäder wie bei der u. g. Sportstättenstatistik doppelt gezählt werden) öffentliche Hallen- und Freibäder in Deutschland, damit ca. 800 mehr als seinerzeit in der Sportstättenstatistik der Innenministerkonferenz für den Stichtag 30. Juni 2000 ausgewiesen worden waren.
Der ungekürzte Titel der Studie lautet: Die wirtschaftliche Bedeutung des Sportstättenbaus und ihr Anteil an einem zukünftigen Sportsatellitenkonto. Im Gegensatz zum Jahr 2000 hatte diesmal das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Studie beauftragt, weil man zu der Erkenntnis gelangt war, dass die Betrachtung der wirtschaftspolitischen Bedeutung und der Auswirkungen des Sports (als Dienstleistung, Konsum, Werbefaktor, Arbeitgeber etc.) auch im zuständigen Ministerium er folgen muss. Die Ergebnisse dienen der Erstellung des deutschen Sportsatellitenkontos. Als Satellitenkonto bezeichnet man dabei allgemein ein ökonomisches Messinstrument zur Ergänzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Ein Satellitenkonto misst die ökonomischen Auswirkungen von Wirtschaftszweigen zu einem bestimmten Themenbereich. In einem Satellitenkonto „Sport“ werden folglich der Anteil des Sports am Bruttoinlandsprodukt, die Anzahl der Beschäftigten, die Staatsausgaben und die Ausgaben der privaten Haushalte so wie die Investitionen dargestellt. Ziel ist die bessere Fundierung von sportpolitischen Entscheidungen in Deutschland und wohl auch die Erstellung eines europaweiten Sportsatellitenkontos. Das Sportsatellitenkonto wurde in Form
von drei Teilprojekten erhoben: privater aktiver und passiver Sportkonsum; Werbung, Sponsoring und Medienrechte; Sport-Immobilien sowie Sportstättenbau und -betrieb. Im Forschungsbeirat waren Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Finanzen, des Statistischen Bundesamtes, des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, des Bundesinstituts für Sportwissenschaften und des Deutschen Olympischen Sportbundes. Letztere beiden hatten auch den Kontakt zur Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. hergestellt.
Die vollständige Artikel können unsere Mitglieder und Abonnenten online in unserer Artikeldatenbank einsehen und downloaden.














